Was kommt auf Staat und Wirtschaft im Spannungsfall und in anderen Fällen des äußeren (und inneren, Anm.) Notstands zu?
Eigenschutz der Wirtschaft bekommt neue Dimensionen. Objektschutz bei kritischen Unternehmen (KRITIS) muss von bewaffnetem Wachpersonal durchgeführt werden.
So lautete das Thema der 4. FORSI Sicherheitstagung 2024 am 19. September 24 im Großen Sitzungssaal des Polizeipräsidiums, die das Forschungsinstitut für Unternehmenssicherheit und Sicherheitswirtschaft (FORSI) zusammen mit der Handelskammer Hamburg durchführte. Das Thema für dieses hochkarätige FORSI-Expertentreffen hatte die Handelskammer Hamburg, Chefjustitiar Christian Graf, eingebracht und genau den Nerv der Zeit getroffen. Die Veranstaltung war mit 95 Teilnehmern ausgebucht.
FORSI schrieb in der Einladung: „Welche Aufgaben kommen auf den Staat (Bundeswehr, Polizei) zu und auf welche Pflichten muss sich die Wirtschaft einstellen? Welche Vorarbeiten sind zu leisten? Man denke auch an die Entwicklungen hin zu einem „Operationsplan Deutschland“. Dies wollen wir aus rechtswissenschaftlicher Perspektive und aus der Sicht der Praxis erörtern. „
Polizeipräsident Falk Schnabel sagte in seiner Begrüßung:
„Die aktuelle geopolitische Lage verdeutlicht die Notwendigkeit einer eng verzahnten Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen, insbesondere der Polizei, und der Wirtschaft. In einem „äußeren Notstand“ stehen wir als Polizei vor der Herausforderung, nicht nur die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, sondern auch in Abstimmung mit den militärischen und zivilen Akteuren handlungsfähig zu bleiben. Dabei müssen wir uns auf die Unterstützung und Mitwirkung der Wirtschaft verlassen können, um kritische Infrastrukturen zu schützen und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung sicherzustellen. Das Recht in unserem Rechtsstaat spielt eine große Rolle.“
Im Fokus der Tagung standen die Aufgaben des Staates und die entstehenden Pflichten für die Wirtschaft in dem theoretischen Fall eines äußeren Notstandes, der sich aufgrund der aktuellen Auseinandersetzungen zwischen Ost und West ergeben könnte. Darunter fallen der Spannungsfall oder auch der Zustimmungs-, Verteidigungs- und Bündnisfall. Gegenstand der Beiträge waren sowohl die Aufgaben, die auf den Staat (Bundeswehr, Polizei) zukommen könnten, als auch die Pflichten, auf die sich die Wirtschaft einstellen müsste. Der Austausch zwischen praxisnaher und rechtswissenschaftlicher Perspektive berücksichtigte insbesondere die Frage der Vorarbeiten sowie in der weiteren Entwicklung einen „Operationsplan Deutschland“.
Christian Graf von der Handelskammer Hamburg sagte: „Wir sind am Anfang eines langen Weges. Konzepte zur Bewältigung von Notständen können nur gemeinsam entwickelt werden!“
Der Leiter des FORSI Prof. Dr. Eisenmenger sagte: „Im Hinblick auf die Rechtsklarheit wollen wir heute die Notstandsrechtsprechung betrachten und auf Aktualität prüfen“.
Prof. Dr. Kai von Lewinski, Universität Passau sprach in seinem Vortrag „Die rechtlichen Grundlagen und der rechtliche Rahmen des äußeren Notstands“ die bestehende Rechtsprechung, u.a. des Grundgesetzes, an. Die Notstandsgesetze füllen den Graubereich zwischen Krieg und Frieden sowie Not und Gebot aus. Sie haben mit den Sicherstellungsgesetzen, die KRITIS, Versorgung und Schutz der Bevölkerung betreffen, eine umfangreiche Rechtsprechung, die sowohl Behörden als auch im großen Umfang die Wirtschaft betreffen. In diesem Bereich muss nachgebessert bzw. aktualisiert werden.
Oberst Armin Schaus, Kommandeur Multinational CIMIC Command vom Territorialen Führungskommando der Bundeswehr, sprach in seinem Vortrag „ Herausforderungen für die Bundeswehr unter Berücksichtigung des Operationsplans
Deutschland“. Detaillierte Inhalte können an dieser Stelle nicht genannt werden. Oberst Schaus stellte fest, dass die Wirtschaft ihre Eigensicherung ab sofort konzeptionell planen sollte. Im KRITIS – Bereich sollte Wachpersonal standardmäßig bei einem äußeren oder inneren Notstand bewaffnet werden!
Über die Perspektiven der Herausforderungen im Notstand für die Polizei Hamburg und der Bundespolizei sprachen Mirko Streiber, Polizeivizepräsident Hamburg, sowie Michael Sasse, Bundespolizeipräsidium Potsdam. Im Ernstfall kommen beide Behörden personell an ihre Grenzen und können z.B. den Objektschutz flächendeckend nicht gewährleisten. Auch sie wiesen auf die Eigensicherung der Wirtschaft hin. Die Polizei habe das Thema „Resilienzstärkung des Personals“ auf ihre Fahnen geschrieben.
In einer lebhaften Podiums- und Teilnehmerdiskussion wurden folgende Aspekte angesprochen:
- Ist die Sicherheitswirtschaft noch richtig aufgestellt?
- Wo kann sie Behörden unterstützen?
- Akteure aus dem Katastrophenbereich sind im Katastrophenrecht sehr erfahren – hier könnten sich sinnvolle Modelle auf die Sicherheitswirtschaft ergeben.
- Eingriffsbefugnisse müssen detailliert geregelt werden.
- Sicherheitswirtschaft muss den jeweiligen Umfang der Sicherstellungsgesetze kennen.
- Hinsichtlich des Personalmangels müssen Strukturen geändert werden.
Die mit Spannung erwarteten Vorträge „Pflichten für die Wirtschaft insbesondere aus Sicherstellungsgesetzen –
ein systematischer Überblick „ und „Sicht der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie“ fielen krankheitsbedingt leider aus.
Fazit der Tagung: Die Wirtschaft muss die Eigensicherung im Notstand planvoll umsetzen – die Sicherheitswirtschaft sollte branchenübergreifend gemeinsam Pläne und Konzepte entwerfen. FORSI ist es gelungen, die Gesetzgebung im Notstand transparent darzustellen. Und hat unter Beweis gestellt, sich für die Sicherheitsforschung verdient gemacht zu haben.
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Infobox:
Der OPLAN DEU ist ein geheimes Dokument, an dem kontinuierlich in Verantwortung des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr gearbeitet und das stetig aktualisiert wird. Der OPLAN DEU ist eine Reaktion auf die sich verschärfende sicherheitspolitische Lage in Europa. Er führt die zentralen militärischen Anteile der Landes- und Bündnisverteidigung in Deutschland mit den dafür erforderlichen zivilen Unterstützungsleistungen in einem operativ ausführbaren Plan zusammen. Er trifft damit die planerische Vorsorge dafür, dass im Krisen- und Konfliktfall nach erfolgter politischer Entscheidung zielgerichtet und im verfassungsrechtlichen Rahmen gehandelt werden kann. In ihm werden Verfahren, Abläufe und Zuständigkeiten festgelegt, um gemeinsam mit anderen staatlichen und zivilen Akteuren Deutschland, dessen territoriale Integrität und seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu verteidigen sowie den Aufmarsch der alliierten Streitkräfte über und durch Deutschland an die NATO-Ostflanke sicherzustellen. Das Ziel ist die schnelle Handlungsfähigkeit über alle Ressort- und Ländergrenzen hinweg.
Quelle: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5761202/5101246ca9de726f78c4d988607532fc/oplan-data.pdf