Die Bundesregierung und die Bundestagsparteien haben die Sicherheitswirtschaft verärgert, weil diese nicht „als dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit“ anerkannt wird.

Berlin, 18.10.2024 – Seit Jahren bekunden Politiker und Parteien, dass die Sicherheitsbranche ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der inneren Sicherheit sei, jedoch bleibt ihr seit Jahrzehnten der Rechtsrahmen eines Stammgesetzes, und zwar das Sicherheitsgewerbegesetz, verwehrt. Die teilweise bereits seit fast 100 Jahren gültigen Regelungen der Gewerbeordnung sind für die Sicherheitswirtschaft nicht mehr zeitgemäß.

Obwohl sich die führenden Wirtschaftsverbände Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) als auch die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW Bundesverband) gegenüber den Ministerien sehr geduldig zeigten, ist nun das Maß voll. Im Regierungsentwurf des „Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ wurde die Sicherheitsbranche nicht aufgenommen; ebenso auch nicht im Ergänzungsentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die Verbände fordern auch private Sicherheitskräfte in die Verschärfung des Strafgesetzbuches einzubeziehen.

Dazu sagen der Präsident des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft und der Vorstandsvorsitzende der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft das Folgende:

Gregor Lehnert für den BDSW:

„Unsere Beschäftigten sehen sich in vielen Bereichen, ähnlich wie Rettungskräfte, Feuerwehrleute und Polizeibeamte, in steigendem Maß mit Gewaltandrohung – und leider auch Ausübung konfrontiert. Das ist allen bekannt. Insofern sind wir enttäuscht darüber, dass unsere Mitarbeiter nicht in das Gesetz zum Schutz von Hilfskräften und dem Gemeinwohl dienenden Personen aufgenommen und unter den Schutz des Strafgesetzbuches gestellt werden. Der Schutz der Beschäftigten privater Sicherheitsunternehmen ist notwendig, da diese zunehmend Tätigkeiten erbringen, die zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung und dem Gemeinwohl dienen. Wir fordern die Politik auf, unserer Branche endlich durch diesen gesetzlichen Schutz die entsprechende Anerkennung und Wertschätzung zukommen zu lassen.“

Alexander Borgschulze für den ASW Bundesverband:

„In einer Zeit, in der Respektlosigkeit und Gewalt zunehmen, erklärt sich die ASW solidarisch mit allen, die bei jedem Einsatz ihre Gesundheit für unsere Sicherheit aufs Spiel setzen“. In der Vorstellung des Gesetzentwurfs sagt die Bundesregierung: Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich und beruflich für das gesellschaftliche Leben. Damit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag. Dafür schulden wir ihnen großen Dank. Wir schulden ihnen aber auch Sicherheit und die Gewissheit, dass sie ihre Arbeit frei von Angst und Angriffen leisten können. – Was wir jetzt erleben, ist für die Sicherheitswirtschaft der Undank der Politik und des Parlaments. Jährlich fast 4.000 Angriffe und Übergriffe mit schwerstverletzten und getöteten Sicherheitsmitarbeitern hat die Sicherheitsbranche ertragen müssen. Diese Tatsachen und Umstände finden kein Interesse, was uns sehr traurig macht. Wir wünschen uns ein Umdenken in der Politik hin zu Solidarität und Anerkennung der Leistung.“ Für Rückfragen der Medien und Parteien stehen Ihnen die Pressesprecherin des BDSW, Silke Zöller, sowie der Pressesprecher des ASW Bundesverband, Michael Schmidt, zur Verfügung.

Lesen Sie die Pressemeldung hier: 24 10 17 PM – Das wird man doch noch sagen durfen – 02

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