Im Frühjahr 2020 hatte die Bundesregierung einen ersten Referentenentwurf für ein Unternehmensstrafrecht vorgelegt. Im Grunde hat sie nach dem Rechtsgrundsatz "Societas delinquere non potest", wonach Gesellschaften nicht die Befugnis haben eine Straftat zu begehen, gehandelt. Dieser Entwurf wurde im September im Bundesrat beraten, jedoch von den Bundesländern mehrheitlich mit Änderungsforderungen zurücküberwiesen. Aus der Wirtschaft kam von Verbänden, den Industrie- und Handelskammern, sowie großen Unternehmen massive Kritik an dem Gesetzesvorhaben. Forderungen nach einer Streichung des Entwurfs setzten sich jedoch nicht durch.
Der zweite Entwurf wird nun in die parlamentarische Beratung gehen. Die ASW Norddeutschland wird diesen Prozess beobachten sich zusammen mit dem ASW Bundesverband an einer späteren Verbändeanhörung beteiligen.
Den 2. Entwurf können Sie hier nachlesen und downloaden.