Es gilt der Grundsatz: Bekämpfung der Corona-Pandemie ist Ländersache. Einige Bundesländer haben die KRITIS-Liste der systemrelevanten Tätigkeiten in der Krise vom Bundesinnenministerium in ihre Landesverordnungen übernommen.
So ist es folgerichtig, dass die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland (ASW Nord) und der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesverband Schleswig-Holstein, am letzten
Montag im Sozialministerium in Kiel einen Antrag auf Aufnahme der Sicherheitsdienstleistung und der Unternehmenssicherheit in die Liste der systemrelevanten Berufe und Tätigkeiten der Landesverordnung (LVO) über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein eingereicht haben.
Die vielfältigen Tätigkeiten der Sicherheitsbranche für Ordnung und Sicherheit in der Corona-Krise sind nämlich nicht im abgeschlossenen KRITIS-Katalogs nach § 10 der LVO aufgeführt.
Alexander Brückmann, Geschäftsführer und stellvertr. Vorstandsvorsitzender der ASW Nord, und Lutz Kleinfeldt, Landesvorsitzender SH im BDSW, haben die gemeinsame Antragstellung beschlossen, weil nur geschlossenes Handeln der Sicherheitsbranche gegenüber der Politik und Verwaltung die Bedeutung herausstellt.
Lutz Kleinfeldt ist Inhaber des Lübecker Wachunternehmens Dr. Kurt Kleinfeldt GmbH in der dritten Generation. Sein Unternehmen beweist tägliche die hohe Flexibilität der Branche bei der Auftragsbewältigung in der Krise.
Nachtrag vom 24.April: Laut Antwort des Innenministeriums sind nach §10 der LVO Corona nur solche Personen und Bereiche erfasst, die für die Kernaufgaben der Infrastruktur relevant sind. Eine Erweiterung der Bereiche und Personen ist im Moment nicht in Bearbeitung.