Um zu verhindern, dass Personen sich immer öfter allgemein und auch gegenüber gesellschaftlich und politisch engagierten Personen in einer gegen das deutsche Strafrecht verstoßenden Weise im Internet – und insbes. in den sozialen Medien – äußern, sieht der Entwurf vor allem Änderungen im Strafgesetz, der Strafprozessordnung, dem BKA-Gesetz und dem NetzDG vor.
Das NetzDG ermöglicht es bereits, strafbare Inhalte nach einer Überprüfung zu löschen. Darüber hinaus sei es nötig, die strafbaren Inhalte auch einer Strafverfolgung zuzuführen. Dazu müssen die Strafverfolgungsbehörden aber erst einmal Kenntnis von den strafbaren Inhalten erlangen. Daher sollen die dem NetzDG unterliegenden Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, bestimmte strafbare Inhalte an das BKA zu melden, damit von dort aus die Strafverfolgung veranlasst werden kann.
Den Referentenentwurf können Sie hier nachlesen.