Das Gericht rekonstruierte diesen Tatbestand: Die Brandmeldeanlage in einem Bürogebäude war zu einem Sicherheitsdienst geschaltet. Als dort am 2. Oktober 2017 um 14 Uhr der Alarm auflief, versuchte der Betreiber des Sicherheitsdienstes einmal vergeblich, den Inhaber des Büros telefonisch zu erreichen. Mit seinem zweiten Anruf löste er den Alarm bei der Feuerwehr aus. Zehn Minuten später erfolgte der zweite Anruf beim Büroinhaber, dieses Mal erfolgreich. Als der zwei Minuten später das Gebäude erreichte, war die Feuerwehr schon vor Ort. Es wurde ein Fehlalarm festgestellt, ein Grund ließ sich nicht ermitteln.
Der vollständige Zeitungsbericht unter dem Link: https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Coesfeld/Ascheberg/4314558-Verwaltungsgericht-Muenster-hat-entschieden-Sicherheitsdienst-muss-Gemeinderechnung-begleichen