Die Auftraggeber aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) werden nun Daten über die von ihnen vergebenen Aufträge oder Konzessionen an das Statistische Bundesamt (Destatis) melden, das die Vergabestatistik im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchführt.
Mit der Vergabestatistik werden künftig erstmals Einzeldaten über die in Deutschland durchgeführten öffentlichen Vergabeverfahren, unter anderem differenziert nach Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen und Konzessionen, erfasst. Alle Auftraggeber, die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen definiert sind, sind aufgrund der Vergabestatistikverordnung verpflichtet, Daten zu Beschaffungsvorgängen mit Auftragswerten oberhalb der EU-Schwellenwerte an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Bei Auftragswerten unterhalb der EU-Schwellenwerte besteht die Pflicht zur Datenmeldung ebenfalls ab einem Auftragswert von mehr als 25 000 Euro, allerdings in eingeschränktem Umfang
Die Pressemeldung unter dem Link: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/10/PD20_386_713.html