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Neue Pflichten und Haftungsgefahren für Geschäftsleiter nach dem StaRUG

Das seit dem 1. Januar 2021 geltende Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (kurz: StaRUG) bietet nicht nur Chancen, sondern auch Risiken.

Bisher gab es in Deutschland für Unternehmensleiter keine spezialgesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten, konkrete Restrukturierungsmaßnahmen außerhalb der Insolvenz im Krisenfall unkompliziert und notfalls gegen den Willen Einzelner umzusetzen. Restrukturierung und Sanierung waren bislang nur nach allgemeinen gesetzlichen Vorschriften und vor allem im Rahmen eines Insolvenzverfahrens möglich. Nun bietet das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (kurz: StaRUG) neue Instrumente, Sanierungsmaßnahmen zwar in der Krise, aber noch vor der Insolvenz eines Unternehmens umzusetzen.
Den Artikel können Sie auf der Webplattform „Sicherheitsmelder“ aus dem Boorberg Verlag unter dem Link nachlesen:
http://sicherheitsmelder.de/xhtml/articleview.jsf;jsessionid=482B48BA30D6E17FA354195BB90D0C7C.BoorbergSolrAppLive?id=1618928175_41&piwik_campaign=Sicherheitsmelder-20210421&piwik_kwd=Haftungsgefahren

 

 

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