Ab sofort gelten gleiche Regeln für alle: An Badestellen, an denen viel los ist - zum Beispiel bei Sommerwetter oder bei Events - ist künftig eine Badeaufsicht vorgeschrieben. Außerdem müssen die Bürgermeister weitere Sicherheitsvorkehrungen treffen: Dazu gehören Rettungsbojen, Flaggen, ein Beatmungsgerät oder ein Erste-Hilfe-Koffer. Heute tritt eine entsprechende Landesverordnung in Kraft. "Ich bin mir ganz sicher, dass wir damit den hohen Standard an Badesicherheit in Schleswig-Holstein aufrechterhalten können und wahrscheinlich noch verbessern können", sagte Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). "Uns war es ganz wichtig, dass wir die Verordnung gemeinsam mit denjenigen erarbeiten, die auch vor Ort für die Badesicherheit zuständig sind."
Hintergrund ist ein Urteil aus Hessen. Dort wurde ein Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem drei Kinder in einem Dorfteich ertrunken waren. Daraufhin hatten viele Bürgermeister auch in Schleswig-Holstein Rechtssicherheit gefordert.
Der Städte- und Gemeindebund begrüßt die neuen Regeln, weil es nun Rechtssicherheit gebe. Es gibt aber auch Kritik - zum Beispiel aus Schacht-Audorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde). Bürgermeisterin Beate Nielsen (CDU) befürchtet, dass sich einige Kommunen die Anschaffungen und Vorkehrungen nicht leisten können und deshalb Badestellen schließen.