Obwohl die Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ausdrücklich verlangt, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Kontaktdaten erlangen können dürfen, ist genau dies noch viel zu oft der Fall. Nahezu täglich erreichen den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Restaurants mit offenen, frei zugänglichen Kontaktlisten. Teilweise wird auch vom Missbrauch der Telefonnummern für Flirt-Nachrichten oder ähnliche private Zwecke berichtet.
Um Gastwirte zu sensibilisieren, hat der HmbBfDI im Juni 2020 stichprobenartig 100 Gewerbe- und Gaststättenbetriebe aufgesucht und die Umsetzung der Kontaktdatenerhebung kontrolliert. Den Schwerpunkt legten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HmbBfDI auf die Beratung und Sensibilisierung der Verantwortlichen vor Ort bei der Umsetzung der Kontaktdatenverarbeitung nach den Regeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dabei wurden in einem Drittel der Fälle unzulässige offene Listen vorgefunden. Die Gastronomen wurden seinerzeit jeweils über die Unzulässigkeit informiert. Zudem wurden die praktischen Gefahren erläutert, die durch einen Missbrauch der offen einsehbaren Telefonnummern entstehen können.
Pressemeldung: datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2020/08/2020-08-14-gaestelisten
Datenschutzinformationen zu Corona unter: datenschutz-hamburg.de/pages/corona-faq
Ein kritischer Beitrag zum Thema "Corona-Gästelisten: Maßlose polizeiliche Datennutzung" im Verfassungs-Blog von Prof. Arzt/Berlin unter dem Link: verfassungsblog.de/corona-gaestelisten-masslose-polizeiliche-datennutzung/