Clearview AI bietet eine Gesichtserkennungs-App an, die es Kunden ermöglicht, nach Hochladen eines Fotos einer Person sämtliche öffentlich verfügbaren Fotos, auf denen diese Person zu erkennen ist -- bspw. aus Profilen in sozialen Netzwerken und von sonstigen Internetseiten --, zu ermitteln, zusammenzustellen und auszuwerten. Dazu hat das Unternehmen offenbar mehrere Milliarden von Fotos von Nutzern weltweit aus dem Internet kopiert und diese Daten zu einem gigantischen, leicht durchsuchbaren Archiv von Gesichtern ausgebaut. Die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung ist in Bezug auf europäische Betroffene angesichts der fehlenden Einwilligung in die Verarbeitung gerade biometrischer Daten überaus zweifelhaft.
Ausgehend von einer Beschwerde gegen Clearview, die beim HmbBfDI im Februar 2020 eingereicht wurde, hat dieser mit dem Unternehmen bereits mehrfach Kontakt aufgenommen. Fragen zum Geschäftsmodell und zu den Umständen, die der Beschwerde zugrunde liegen, hat Clearview bislang lediglich ausweichend beantwortet. Dabei wurde die rechtliche Position vertreten, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei für die Verarbeitung durch Clearview insgesamt nicht anwendbar, so dass auch keine Pflicht zur Antwort in der Sache bestehe.
Die Pressemeldung unter: datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2020/08/2020-08-18-clearview