Das Forschungsprojekt OSiMa hat analysiert, welche Formen des gesellschaftlichen Gutes „Sicherheit“ bestehen, wie diese organisiert und finanziert werden sollen. Insbesondere wurde untersucht, welchen Beitrag die private Sicherheitswirtschaft aus ordnungspolitischer Sicht leisten kann sowie der Rahmen ermittelt, innerhalb dessen neue Dienstleistungen und Organisationsformen von Schutz und Sicherheit in Zukunft durch die Sicherheitswirtschaft gestaltet werden können. Gleichzeitig wurde eine systematische Abgrenzung zu Schutzleistungen und Aufgabenbereichen vorgenommen, die aufgrund juristischer, verwaltungswissenschaftlicher, technischer, volks- oder betriebswirtschaftlicher Erwägungen in staatlicher Hand bleiben müssen oder sollten.
An OSiMa waren, neben dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, fünf weitere Partner beteiligt: das Brandenburgische Institut für Gesellschaft und Sicherheit gGmbH (BIGS) als Verbundkoordinator, die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), das Fraunhofer FOKUS, die Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) sowie die Universität Potsdam.
Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive, der sich der BDSW im Rahmen des Projekts gewidmet hat, wurde insbesondere hinterfragt, ob bestimmte Tätigkeiten aus betriebswirtschaftlicher Sicht für ein Sicherheitsdienstleistungsunternehmen überhaupt durchführbar sind. Verschiedene Kriterien, die zuvor mit Vertretern der Sicherheitsdienstleistungswirtschaft definiert worden waren, wurden der Analyse zugrunde gelegt. Dazu zählen u. a. Lohnkosten, Fragen nach der erforderlichen Ausstattung sowie die Bewertung des Verwaltungs- und Qualifizierungsaufwandes. Die Analysen selbst wurden von Unternehmensvertretern begutachtet und kommentiert. Bei den zu analysierenden Schutzleistungen handelte es sich u. a. um Aufgaben des Objektschutzes oder Streifendienstes, die von der Mehrheit der Unternehmen unter Berücksichtigung der eingangs genannten Kriterien angeboten werden können. Einschränkungen des Tätigkeitsfeldes privater Dienstleister ergeben sich - wenn auch nicht in erster Linie aus betriebswirtschaftlichen Gründen - oftmals noch in solchen Bereichen, die in der Vergangenheit ausschließlich in staatlicher Verantwortung lagen.
Bezüglich der Entwicklung neuer bzw. größerer Handlungsräume wurden im Rahmen des Projekts auch die Befugnisse von Sicherheitsdienstleistungsunternehmen im Ausland analysiert. Deren Handlungsspielräume sind in einigen europäischen Ländern teilweise deutlich größer.
Das Forschungsprojekt OSiMa zeigt aus Sicht des BDSW damit auf, dass die Grenzen des Handlungsrahmens der privaten Sicherheitswirtschaft keinesfalls ausgeschöpft sind. Das Problem des Mangels an Mitarbeiter bei über 10.000 freien Stellen sowie dem leergefegten Arbeitsmarkt wurde im Projekt offenbar nicht gewürdigt.
Ausführliche Informationen zum Projekt finden Sie bereits jetzt unter: sicherheitsmarkt.org
Die Pressemeldung können nachlesen unter: https://www.bdsw.de/presse/