Am 16. Juli 2020 wurde das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2020, S. 1648 ff.) und trat einen Tag später in Kraft. Damit hat Deutschland das Justizwesen in der EU erheblich gestärkt.
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Endlich: Gesetz über die Einführung einer europäischen Staatsanwaltschaft in Kraft
