Bei der stufenweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung von der aktuell bestehenden Notbetreuung über eine erweiterte Notbetreuung, einen eingeschränkten Regelbetrieb bis zurück zum vollständigen Regelbetrieb sind aus Sicht der für Kinder-und Jugendhilfe zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes die Entwicklungsbedarfe der Kinder besonders in den Blick zu nehmen. Gleichzeitig ist die Belastungssituation für die Eltern zu betrachten.
Für folgende Zielgruppen von Kindern ist der Zugang zur Kindertagesbetreuung vordringlich wieder zu ermöglichen, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt und soweit dies nicht ohnehin seitens der Länder und Kommunen schon gewährleistet ist, ohne dass hiermit eine Reihenfolge verbunden ist
Aus der Perspektive der Eltern sind folgende Rahmenbedingungen und Belastungssituationen zu bedenken:
a. Eltern, deren Tätigkeit für die Daseinsvorsorge oder für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen oder der Sicherheit bedeutsam ist
b. Alleinerziehende, insbesondere berufstätige Alleinerziehende,
c. Eltern mit körperlichen oder sonstigen Beeinträchtigungen.
Somit profitieren Sicherheitsmitarbeiter mit erforderlicher Betreuung von Kindern von den Lockerungen in der 1. Phase.