Für den in den Beratungen noch deutlich veränderten und ergänzten Gesetzentwurf (20/15, Beschlussempfehlung: 20/78) stimmten die künftigen „Ampel“-Koalitionäre, die AfD-Fraktion votierte dagegen, die Fraktionen von Union und Linke enthielten sich.
Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Zugleich soll die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November auslaufen.
Geplant ist die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a IfSG. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Auflagen zu beschließen. Den vollständigen Beschluß mit einer Synopse der alten und neuen Version finden Sie hier.